25 August, 2013

Wein DOC Frascati


(www.romaincampagna.it)



Dieser Wein ist in der ganzen Welt bekannt und hat symbolischen Charakter für alle aus der Provinz Rom kommenden Weine. Er wird auf den Gemeindegebieten von Frascati, Grottaferrata und Monte Porzio Catone und in einigen Gebieten von Rom und Montecompatri hergestellt; es handelt sich dabei um die Gegend des so genannten Agro Tuscolano, dessen Namen von der antiken, vorrömischen Stadt Tusculum stammt.
Es werden von diesem Weißwein verschiedene Sorten produziert: normaler und ausgezeichneter Qualitätswein, junger Wein, Sekt und der Cannellino.
Er weist eine strohgelbe Farbe auf, die intensiver oder blasser sein kann. Der Wein hat je nach Sorte ein besonderes Aroma: Der normale Qualitätswein etwa weist ein starkes Weinaroma mit einer zarten charakteristischen Duftnote auf; der junge Wein hat ein starkes typisches Weinaroma, in das sich fruchtige Duftnoten mischen, die an Traubenmost erinnern; für den Sekt hingegen ist das intensive, ätherische Weinaroma mit einem zarten Duft charakteristisch.
Im Geschmack ist dieser Wein würzig, weich, fein und samten; je nach seinen Zuckerrückständen kann er herb oder trocken, lieblich oder süß (Cannellino oder der normale Qualitätswein); würzig, weich oder leicht säuerlich (der junge Wein); würzig, prickelnd oder harmonisch (der Sekt) sein. Zur Weinherstellung werden folgende Rebsorten verwendet: Malvasia bianca di Candia, Weiße Malvasiertrauben aus Candia, Trebbiano toscano (einzeln oder zusammen mehr als 70 %). Zur Produktion dieses Weines dürfen jeweils auch die Trauben der Sorten Greco und Malvasia aus dem Latium (bis zu 30 %) oder Trauben anderer weißer Rebsorten verwendet werden (bis zu 10 %); wichtig ist dass die Rebsorten für die Provinz Rom geeignet und ausdrücklich genehmigt sind. Andere aromatische Rebsorten dürfen für die Weinherstellung nicht herangezogen werden.
Der Wein „Doc Frascati” hat das Prädikat „Italienischer Qualitätswein aus einem bestimmten kontrollierten Weinbaugebiet“ durch den DPR (Decreto del Presidente della Repubblica = Verordnung des Präsidenten der italienischen Republik) am 3. März 1966 erhalten.

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